Keine Gewerbesteuer für lärmgeplagte Nachbargemeinden eines Großflughafens (BFH)
Nachbargemeinden eines Flughafens steht auch dann kein Anteil an der Gewerbesteuer des Flughafenbetreibers zu, wenn auf ihrem Gebiet für den Betrieb des Flughafens unerlässliche Lärmmessstationen installiert sind.
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