Keine Sonntags- Feiertags- und Nachtzuschläge für einen faktischen Geschäftsführe
Eine Person, die zwar nicht förmlich von der Gesellschaft als Geschäftsführer bestellt wurde, aber trotzdem wie ein solcher agiert, wird als faktischer Geschäftsführer bezeichnet. Wenn ein faktischer Geschäftsführer Sonntags- Feiertags- und Nachtzuschläge erhält, können diese genauso wie bei einem förmlich bestellten Geschäftsführer aus steuerlicher Sicht als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden. Dies geht aus einem aktuellen […]
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