Kinderbetreuungskosten besser nicht bar bezahlen!
Wer jemanden damit beauftragt, seine Kinder zu betreuen, sollte diesen auf keinen Fall bar, sondern immer per Überweisung bezahlen. Andernfalls kann das Finanzamt den Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verweigern. Wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 18. Dezember 2014, Az. III R 63/13, veröffentlicht am 3. Juni 2015) zeigt, gilt dies auch, wenn die […]
Powered by Stromvergleich