Kindergeld: Nachweis der Ausbildungsplatzsuche (BFH)
Werden dem Rentenversicherungsträger Zeiten der Ausbildungssuche pauschal bis zum 30.9. bescheinigt, dient die Meldung für die Kindergeldberechtigung grundsätzlich nur für drei Monate ab der Anmeldung bei der Berufsberatung als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz.
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