Ländererlasse: Kürzung des Gewinns eines inländischen Unternehmens
Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG handelt es sich laut BFH um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag zu kürzen.
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