Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb: Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen (
Genossenschaftsanteile an einem Elektrizitätswerk können gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn sie objektiv geeignet sind, den Betrieb zu fördern.
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