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Leasingfahrzeug: Gewillkürtes Betriebsvermögen - auch bei EÜR (FG)

Auch wenn ein Leasing-Nutzungsrecht nicht bilanzierungsfähig ist, gehört es doch zum Betriebsvermögen, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Damit kann auch gewillkürtes Betriebsvermögen vorliegen. Das trifft auch auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu. Auch für Leasingfahrzeuge kann die 1% Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils genutzt werden.









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