Leiharbeit und Outsourcing: Regelmäßige Arbeitsstätte außerhalb einer Einrichtung des eigenen Arbei
Das BMF äußert sich zur Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung, wonach die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers ist, auch wenn er bei dem Kunden längerfristig eingesetzt wird.
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