LfSt Kommentierung: Details zum Schulgeldabzug als Sonderausgaben
Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr Kind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das Bayerische Landesamt für Steuern erklärt mit Verfügung vom 8.8.2014, welche Besonderheiten hierbei beachtet werden müssen.
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