LfSt: Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen von Gerüstbauern
Mit BMF-Schreiben vom 18.12.2012 wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Vermietung von Gerüsten) sind demnach die folgenden Fallgestaltungen zu differenzieren.
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