Lohnsteuerhilfeverein: Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der Beitragsordnung (BFH)
Der BFH hält eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins nach den Jahreseinnahmen des Mitglieds ebenso für zulässig wie die Zusammenrechnung zweier Jahreseinnahmen bei solchen neuen Mitgliedern, die für zwei zurückliegende Jahre Hilfe bei ihrer Steuererklärung erwarten.
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