Lohnsteuerklasse III/V für eingetragene Lebenspartner (FG)
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein stärkt mit seinen zwei Beschlüssen die Gleichbehandlung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehegatten. Es wurde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V gewährt.
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