LSG: Statusentscheidung bei GmbH-Geschäftsführern gilt nicht für Unfallversicherung
Eine Statusentscheidung der Clearingstelle bindet nicht alle Sozialversicherungszweige – die Unfallversicherung bleibt außen vor. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Geklagt hatte ein GmbH-Geschäftsführer, der in den anderen SV-Zweigen versicherungsfrei war.
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