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Mehrfachbeschäftigung: Gleitzone: Krankenkassenmeldung muss nicht abgewartet werden

Bei Mehrfachbeschäftigten mit einem Gesamtentgelt in der Gleitzone können Arbeitgeber eine vorläufige Aufteilung des Entgelts selbst vornehmen. Sie müssen nach abgegebener GKV-Monatsmeldung nicht die Rückmeldung der Krankenkasse abwarten.















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