Nach Autounfall - Schadenersatz-Leistung schmälert Hartz-IV-Anspruch
Ein Hartz-IV-Empfänger bekam nach einem Autounfall eine Entschädigung für sein beschädigtes Fahrzeug - und bekam daraufhin prompt seine Transferzahlung gekürzt. Das Sozialgericht Frankfurt entschied: Das war rechtens.Powered by Versicherungsvergleich