OFD Kommentierung: Steuerbefreiung für heilberufliche Tätigkeiten
Ärzte, Heilpraktiker und andere im Umsatzsteuergesetz explizit aufgeführte Heilberufe sind steuerbefreit, sofern sie Leistungen erbringen, die der Behandlung von Krankheiten dienen, also ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
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