OFD: Wegfall des Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
Der BFH hat in seinem Urteil vom 7.8.2008 entschieden, dass Verluste bei Personengesellschaften, die auf einen veräußerten Teilbetrieb entfallen, nicht mehr zur Verrechnung mit zukünftigen Gewerbeerträgen zur Verfügung stehen.
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