Pflegefreibetrag gilt auch für gesetzlich Unterhaltsverpflichtete
Pflegeleistungen können auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen noch honoriert werden. Dafür sieht das deutsche Erbschaftsteuerrecht vor, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer ein Betrag von bis zu 20.000 Euro steuerfrei bleibt, wenn das Erbe demjenigen zufällt, der den Erblasser zuvor unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt hat. Dieser Pflegefreibetrag steht der Pflegeperson auch dann […]
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