Praxis-Tipp: Arbeitsmittel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Häufig wird die Frage gestellt, ob bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der noch nicht per AfA abgesetzte Restwert von Arbeitsmitteln als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden darf.
Powered by Versicherungsvergleich