Praxis-Tipp: Freiwillige RV-Beiträge bei Bezug von steuerfreien Einkünften
Zu den abziehbaren Sonderausgaben gehören grundsätzlich auch freiwillige Beiträge zur (Weiterversicherung in der) gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung ist aber, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.
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