Praxis-Tipp: Geänderter Antrag auf Gewährung eines Veräußerungsfreibetrags
Das Wahlrecht zur Inanspruchnahme eines Veräußerungsfreibetrages kann grundsätzlich bis zur Bestandskraft des (Erst-)Bescheids ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Wahlrecht im Rahmen einer Änderungsveranlagung wieder auflebt.
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