Praxis-Tipp: Haushaltsersparnis nicht in jedem Fall von Pflegekosten abzuziehen
Wenn bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst wird, sind die absetzbaren Aufwendungen nach R 33.3 Abs. 2 Satz 2 EStR grundsätzlich um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.
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