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Praxis-Tipp: Keine Kürzung der Werbungskosten um einen ausbezahlten Meisterbonus

In Bayern erhält jeder, der nach dem 31.8.2013 seine Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, automatisch einen Meisterbonus i. H. v. 1.000 EUR. Auch in Sachsen wird ab 1.9.2016 ein Meisterbonus i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Rheinland-Pfalz steht vor der Einführung und auch das Land Mecklenburg-Vorpommern honoriert seit 1.1.2016 den erfolgreichen Abschluss von Meisterinnen und Meistern in Handwerk und Industrie mit einem „Meister-Extra“ i. H. v. 1.000 EUR. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Meisterbonus die entstandenen Werbungskosten mindert.












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