Praxis-Tipp: Kinder- und Betreuungsgeld als Bezug beim Unterhalt für bedürftige Personen
Elterngeld ist grundsätzlich in voller Höhe bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen ist. Fraglich ist, ob dies auch für das Kinder- und Betreuungsgeld gilt.
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