Praxis-Tipp: Mehrfache Änderung eines Bescheides nach § 7g Abs. 3 EStG
Soweit der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurde, ist der Abzug rückgängig zu machen.
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