Praxis-Tipp: Neue GWG-Grenze durch Investitionsabzugsbetrag noch weiter erhöhen
Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird die Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von bislang 410 EUR (netto) auf 800 EUR (netto) erhöht.
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