Praxis-Tipp: PC mit Peripheriegeräten in der Buchführung ausweisen
Für die Zuordnung eines angeschafften Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen kommt es darauf an, wie stark diese betrieblich genutzt werden. Bei Computer, Notebooks und Tablet-PC geht man regelmäßig davon aus, dass sie zum Betriebsvermögen zählen.
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