Praxis-Tipp: Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks
Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen nicht, wenn der Erwerber eines Grundstücks zwecks Löschung eines Grundpfandrechts Schulden tilgt, die er zunächst nicht vom Übergeber übernommen hat. Die bloße Verwendung des Veräußerungserlöses zur Tilgung privater Verbindlichkeiten führt nicht zur Entstehung von Veräußerungskosten.
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