Praxis-Tipp: Rentenversicherungsbeiträge im Inland bei steuerfreien Einkünften aus einem Drittstaat
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind zwar als Sonderausgaben abziehbar. Diese dürfen jedoch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.
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