Praxis-Tipp: Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
In der Praxis kommt es vor, dass nach dem Tod eines Steuerpflichtigen dessen Einkommensteuerveranlagungen z. B. nach einer Außenprüfung geändert und Steuern vom Erben nachgefordert werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Erbe die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung abziehen darf.
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