Praxis-Tipp: Vervielfachung der grunderwerbsteuerlichen Freigrenze von 2.500 EUR
Nicht grunderwerbsteuerpflichtig ist der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 2.500 EUR nicht übersteigt. Doch wie ist die Befreiungsvorschrift anzuwenden, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück an mehrere Erwerber zu Miteigentum veräußern?
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