Praxis-Tipp: Weiterveräußerung eines Teilgesellschaftsanteils zum selben Preis
Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteils an einer Personengesellschaft ist steuerlich begünstigt. Ein Gewinn, der bei der Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils erzielt wird, ist dagegen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung mangels vollständiger Gewinnrealisierung ein laufender Gewinn. Ob der Verkauf eines Teilgesellschaftsanteils gewinnneutral ist, ist streitig.
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