Rechtsprechungsänderung: Unterhalt nur bei konkret festgestellter Bedürftigkeit abziehbar (BFH)
Volljährige Kinder, denen eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, sind nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt. Bei landwirtschaftlich tätigen Angehörigen im Ausland wird vermutet, dass sie nicht unterhaltsbedürftig sind.
Powered by Versicherungsvergleich