Referentenentwurf: Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen
Zukünftig soll es möglich sein, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen, wenn für ein Kind, für ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet.
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