Sechs Verlustjahre für nebenberufliche Schriftstellerei noch in Ordnung
Der BFH lässt nebenberuflichen Schriftstellern mehr Zeit, in die Gewinnzone zu kommen. Sechs Verlustjahre seien noch nicht zu viel. Die Verluste müssen daher als vorab entstandene Betriebsausgaben anerkannt werden. Eine angestellte Sozialpädagogin ging seit 2001 einer selbstständigen Nebentätigkeit als Schriftstellerin nach. Einnahmen hatte sie bisher nicht erzielt. Recherchen zu dem von ihr geplanten Roman führten sie [...]
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