Selbständige: Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsorten
Das FG Münster stellt selbständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleich. Das bringt Selbstständigen mit mehreren Einsatzorten finanzielle Vorteile. Der entschiedene Fall betraf eine selbstständige Musikpädagogin, die im Auftrag einer städtischen Musikschule nebenberuflich Musikkurse bzw. Musik-AGs an verschiedenen Schulen und Kindergärten gab. Für die Fahrten zu den insgesamt sechs verschiedenen Einrichtungen, [...]
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