Sozialversicherung: Altersvollrentner im kurzfristigen Minijob
Altersvollrentner können einen kurzfristigen Minijob ausüben, weil sie grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt sind. Die Rentenart, die Berufsmäßigkeit und das Erwerbsverhalten sind bei der versicherungsrechtlichen Bewertung wichtig und in ihrer Wirkung sorgfältig zu prüfen.
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