Sozialversicherung: Weiter keine GKV-Monatsmeldungen bei Minijobs
Wird neben der Hauptbeschäftigung ein Minijob aufgenommen, sind aus beiden Beschäftigungen Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Um Arbeitgeber nicht unnötig zu belasten, entfällt in diesen Fällen die Pflicht zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung.
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