Sozialversicherungsrecht: Haupt- und Nebenbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Jobs für ein- und denselben Arbeitgeber aus, sind diese sozialversicherungsrechtlich als Einheit zu bewerten. Es gibt aber Ausnahmen. Wir klären, wann es sich um denselben Arbeitgeber handelt und stellen verschiedene Fallkonstellationen vor.
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