Sozialversicherungswerte: Neue Beitragsbemessungsgrenze 2018
Ab 1.1.2018 erhöhen sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze wird 59.400 EUR betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Bezugsgröße.
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