Spenden an kommunale Wählervereinigung sind keine Sonderausgaben
Spenden an politische Parteien können bis zu einer Höhe von insgesamt 1.650 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht für Spenden an kommunale Wählervereinigungen, die nicht an Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen, hingegen nicht. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 20. März 2017, Az. X […]
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