Durch die Naturkatastrophen und die daraus resultierenden Folgen, insbesondere die Nuklearkatastrophen, sind in großen Teilen Japans erhebliche Schäden zu verzeichnen. Die zur Unterstützung der Opfer…
Nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Regelungen in den Abschnitten III und IV des BMF-Schreibens vom 24.3.2011 Folgendes:
Arbeitslohnspenden werden aus Billigkeitsgründen nicht als zugeflossener Arbeitslohn angesehen, wenn der Arbeitgeber die Spenden unmittelbar an ein Spendenkonto abführt.
Das FinMin Schleswig-Holstein hat einen Katastrophenerlass nach der Jahrhundertsturmflut veröffentlicht.
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