Spendenbescheinigung zu spät ausgestellt: Steuerbescheid wird nicht geändert
Ein bestandskräftiger Steuerbescheid wird nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung geändert, die nach Erlass des Bescheids ausgestellt wurde, entschied das FG Münster. Der vor dem FG Münster verhandelte Fall betraf einen bestandskräftigen Steuerbescheid aus dem Jahr 2004. Darin hatte der Kläger verschiedenen Spenden im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht. Da die Höchstbeträge für den Spendenabzug überschritten waren, erließ das [...]
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