Steuerbescheid darf bei nicht versteuerter Privatnutzung geändert werden
Selbstständige, die keinen Privatanteil für die private Nutzung des Betriebs-Pkw versteuern, müssen noch nach Jahren mit einer Bescheidänderung und Steuernachzahlung rechnen. Ein Selbstständiger machte wahrheitswidrig in seiner Gewinnermittlung keine Angaben zur Privatnutzung des Betriebs-Pkw. Das Finanzamt fragte nicht nach und veranlagte wie erklärt. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Jahre später bemerkte das Finanzamt den Fehler, änderte [...]
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