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Steuererklärung zu spät abgegeben: Wer bummelt, zahlt drauf

Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist gestellt hat, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser Aufschlag dient dem Finanzamt als Druckmittel, damit die Formulare künftig pünktlich kommen. Der Verspätungszuschlag darf bis zu 10 % der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 € betragen. [...]









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