Steuerfreie Heilbehandlung: Vermehrung menschlicher Zellen (BFH)
Die Entnahme und Vermehrung von Zellen, um sie dem Patienten wieder zu implantieren, ist als therapeutische Maßnahme steuerbefreit, wenn sie von Ärzten oder im Rahmen eines arztähnlichen Berufs ausgeübt wird.
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