Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge: Gleicher Nettostundenlohn möglich (BF
Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde und die variable Gestaltung einer Grundlohnergänzung stehen der Steuerbefreiung nicht entgegen.
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