Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetz: Verordnung macht den Weg zur Anwendung frei
Der Bundesrat hat der Steuerhinterziehungsbekämpfungs-Verordnung zugestimmt. Damit können ab 2010 Unternehmern und Anlegern besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten auferlegt werden, sofern sie Geschäftsbeziehungen zu unerwünschten sog. Steueroasen unterhalten.
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