Steuerliche Bevorzugung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht verfassungswidrig
Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem privaten PKW zur Arbeit fährt, kann er die Fahrtkosten nur über die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer abrechnen. Demgegenüber können bei Fahrten zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof musste sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob diese steuerliche Bevorzugung der öffentlichen […]
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