Steuertipp: Bei Verschmelzung & Betriebsaufgabe auf Zeitpunkt achten
Sollen zum Jahreswechsel zwei Firmen miteinander verschmolzen werden oder möchte ein Selbständiger seinen Betrieb aufgeben oder veräußern, sollte man darauf achten, dass der Zeitpunkt dafür aus steuerlichen Gesichtspunkten jeweils gut gewählt ist.
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